Infos für Sie als Anlagenbetreiber

Um Ihnen die MinigolfCard etwas näher zu bringen erhalten Sie hier allgemeine Informationen:


Vorteile & Pflichten:
  • Sie binden den Kunden und können somit Ihren Umsatz steigern.
  • Sie haben einen Direkterlös von 5 Euro pro Abschluss einer MinigolfCard.
  • Werbematerial und Kartenanträge werden Ihnen zur Verfügung gestellt
  • Sie gewähren dem Kunden und seinen Begleitern einen Rabatt von  mindestens 20%

weitere Vorteile für Premium Partner:
  • Gutscheine von Partnerfirmen des DMV (pro Firma 20 Euro, insgesamt bis zu 100 Euro jährlich) für den Anlagenbetreiber.
  • Profitieren des Anlagenbetreibers von weiteren zentral gesteuerten Aktionen des DMV (z.B. Gruppenversicherungsverträge für Betriebshaftpflicht und Gebäudeversicherung, bundesweite Bandenwerbung mit Generalsponsoren des DMV, Gratisanlagenbälle mit Logo der Generalsponsoren, usw.)
  • Besichtigung der Minigolfanlage durch Beauftragte des DMV oder der MM GmbH zur Vornahme einer Einstufung bezüglich der Turnierzulassung mit der Zuteilung eines der Einstufung entsprechenden Schildes.
  • Zertifizierung der Anlage als zugelassene Turnieranlage.
  • Platzierung bundesweiter Bandenwerbung auf der o.g. Anlage gegen Geld aus Werbepool (sofern Interesse der DMV-Sponsoren vorhanden)


    MinigolfCard
    - Neues Erscheinungsbild:

    Mit dem Deutschen Sportausweis bekam die MinigolfCard im Jahr 2016 ein neues Aussehen. Das Projekt MinigolfCard wurde jedoch von der DSA Ende des Jahres 2025 eingestellt. Neben den noch im Umlauf befindlichen und nach wie vor gültigen Sportausweisen gibt es deshalb seit dem 01.01.2026 eine neue Karte. Derzeit sind daher die folgenden zwei gültigen Versionen der MinigolfCard im Umlauf:
 
Sportausweis-MinigolfCard MinigolfCard
 
 
Die Sportausweise sind derzeit im Umlauf und gültig, seit Anfang 2026 werden für Neuanträge und bei Verlängerungen die neuen MinigolfCards ausgegeben, sodass ab 2027 nur noch die MinigolfCards gültig sind. Eine aktuelle Karte (unabhängig davon, ob Sportausweis- oder MinigolfCard-Version) ist immer an dem Logo mit dem Wort MinigolfCard (beim Sportausweis neben dem Verbandsnamen) sowie einem gültigen Hologrammsticker erkennbar.

Gültigkeit der MinigolfCard:
Die MinigolfCard ist weiterhin grds. 1 Jahr gültig. Bei einer Erstausstellung der MinigolfCard wird die Gültigkeit jedoch auf das Ende des Quartals verlängert, in dem die Antragsstellung erfolgt ist. Bei jedem Folgeantrag erfolgt die Verlängerung um genau ein Jahr zum Ende desselben Quartals Die Gültigkeit der MinigolfCard ist an einem Hologrammaufkleber auf der jeweiligen Karte sichtbar.
 

Beispiel-Hologramm, Gültigkeit = 30. Juni 2018


Die Verlängerung der MinigolfCard erfolgt bei Folgeantrag oder Dauerverlängerung durch Zusendung eines aktualisierten Hologrammaufklebers.
WICHTIG: Enthält eine MinigolfCard keinen, oder einen veralteten Hologrammaufkleber ist die Karte abgelaufen und damit ungültig!

Hier finden Sie die verschiedenen Verträgen für Anlagenbetreiber mit weiteren Informationen:

[Vertrag Anlagenbereiber Soft]

[Vertrag Anlagenbereiber Premium]


Kontaktdaten für Rückfragen:
Deutscher Minigolfsport Verband, Geschäftsstelle, Tel.: 02241-9710527, info@minigolfsport.de

HIer gelangen Sie zum Fragenkatalog der F.A.Q.´s

 
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