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Bestandsaufnahme und Anregungen Stand 07.12.2006 Grundsatz Der zentrale Punkt für den Datenschutz ist die Vermeidung der Verletzung schutzwürdiger Interessen. Eine Erfassung, Speicherung und Weitergabe im Rahmen der Zweckbindung ist jedoch möglich. Es gilt für alle dem DMV angeschlossenen Landesverbände und Vereine das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mitgliedsdaten Das elektronische zweckgebundene Erfassen von Mitgliedsdaten ist ein Grunderfordernis der Vereins- oder Verbandsverwaltung. Das Erfassen, Speichern und die Weitergabe der Daten erfolgen im DMV in erster Linie auf der Ebene der Vereine. Diese Vorgänge sind durch datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht angreifbar, sofern zweckgebundenes Handeln festgestellt werden kann. Zur zusätzlichen Absicherung empfehlen wir allen Vereinen, in ihr Mitgliederaufnahme-Formular folgenden Passus aufzunehmen: Hiermit gestattet der Unterzeichner dieses Aufnahmeantrages die Erfassung, Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten an übergeordnete Organisationen des Vereins sowie zur Nutzung für zweckgebundene Tätigkeiten. Wer sich weigert, das Aufnahmeformular zu unterzeichnen wird konsequenterweise kein Mitglied in einem Verein. MinigolfCard Es erfolgt ein analoges Vorgehen wie bei Mitgliedsdaten. Minigolf-Magazin Es sollte ins Impressum des Minigolf-Magazins aufgenommen werden, dass der Abonnent mit seinem Abonnements-Antrag die Erfassung, Speicherung ..... seiner Daten gestattet (Formulierung siehe oben). Bei email-Abonnenten sollte eine entsprechende Auftragsbestätigung erfolgen, die den Passus Datenschutz beinhaltet. Vereinsdaten Die Vereinsdaten werden von den Vereinen selbst in die zentrale Datenbank des DMV eingepflegt und damit für zweckgebundene Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Kader Für Veröffentlichung der persönlichen Daten im Internet (Kaderblätter etc) soll mit dem nächsten Kaderrundschreiben die schriftliche Einverständniserklärung eingeholt werden Speichermedium Zum Speichern der Daten können Speichermedien im eigenen Besitz des Vereins oder übergeordneter Organisationen eingesetzt werden, es sollte aus datenschutzrechtlichem Interesse der betroffenen Personen keine fremden Speicher angemietet werden. Sollte jedoch aus vereinsinternen Gründen fremder Festplattenspeicher bei einem Provider angemietet werden, ist dem Datenschutz ein besonderer Vertragsbestandteil zu widmen. Widerspruch Widerspricht eine Person ausdrücklich der Erfassung, Speicherung oder Weitergabe der persönlichen Daten, ist dies zu akzeptieren, führt in weiterer Folge aber zum Ausschluss aus der Vereinsgemeinschaft. Altdaten können insofern ohne weitere Maßnahmen übernommen werden, sofern nicht im Einzelfall ein Widerspruch erfolgt. Manfred Roselieb DMV-Datenschutzbeauftragter |