Infos für Sie als Anlagenbetreiber

Um Ihnen die MinigolfCard etwas näher zu bringen erhalten Sie hier allgemeine Informationen:

Vorteile & Pflichten:

♦ Sie binden den Kunden und können somit Ihren Umsatz steigern.
♦ Sie haben einen Direkterlös von 5 Euro pro Abschluss einer MinigolfCard.
♦ Werbematerial und Kartenanträge werden Ihnen zur Verfügung gestellt
♦ Sie gewähren dem Kunden und seinen Begleitern einen Rabatt von  mindestens 20%

weitere Vorteile für Premium Partner:

♦ Gutscheine von Firmen, die Minigolfzubehör vertreiben (pro Firma 20 Euro, insgesamt bis zu 100 Euro jährlich) für den Anlagenbetreiber.
♦ Profitieren des Anlagenbetreibers von weiteren zentral gesteuerten Aktionen des DMV (z.B. Gruppenversicherungsverträge für Betriebshaftpflicht und Gebäudeversicherung, bundesweite Bandenwerbung mit Generalsponsoren des DMV, Gratisanlagenbälle mit Logo der Generalsponsoren, usw.)
♦ Besichtigung der Minigolfanlage durch Beauftragte des DMV oder der MM-GmbH und dabei Festhalten aller Angebote des Platzbetreibers, Aufnahme von Fotos der Anlage zur Aufnahme in die DMV-Homepage sowie die Vornahme einer Einstufung bezüglich der Turnierzulassung mit der Zuteilung eines der Einstufung entsprechenden Schildes.
♦ Zertifizierung der Anlage als zugelassene Turnieranlage.
♦ Platzierung bundesweiter Bandenwerbung auf der o.g. Anlage gegen Geld aus Werbepool
♦ Einsatz von Gratis-Anlagenbällen mit bundesweitem Hauptsponsor von MM-GmbH / DMV


MinigolfCard
- Neues Erscheinungsbild:

Mit dem Deutschen Sportausweis bekam die MinigolfCard ein neues Aussehen. Derzeit sind drei verschiedene und gültige Versionen der MinigolfCard im Umlauf, zwei davon in Form des Deutschen Sportausweises :
 
Ursprungsversion Version 1: alte Produktion Version 2: aktuelle Produktion
 
Die vorgefertigten alten Ausweise (Version 1) sind derzeit im Umlauf und gültig, danach wurde mit Version 2 der neue Ausweis produziert. Dies ist die aktuelle Version. Ein Sportausweis als MinigolfCard ist erkennbar an:
♦ dem Wort „MinigolfCard“, das unter dem Verbandsnamen als zweite Zeile aufgebracht ist
♦ einem kleinen MinigolfCard-Logo, das in Schwarz rechts neben dem Verbandsnamen aufgebracht ist
aktuelles MinigolfCard

Gültigkeit der MinigolfCard:
Die MinigolfCard ist weiterhin grds. 1 Jahr gültig. Bei einer Erstausstellung der MinigolfCard wird die Gültigkeit jedoch auf das Ende des Quartals verlängert, in dem die Antragsstellung erfolgt ist. Bei jedem Folgeantrag erfolgt die Verlängerung um genau ein Jahr zum Ende desselben Quartals Die Gültigkeit der MinigolfCard in Form des Deutschen Sportausweises ist an einem Hologrammaufkleber in dem Feld links neben dem Verbandsnamen sichtbar.

Beispiel-Hologramm, Gültigkeit = 30. Juni 2018
 
Die Gültigkeit der sich noch im Umlauf befindenden Ursprungsversion erkennen Sie an dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum im oberen Bereich der Karte.

 
Die Verlängerung der MinigolfCard erfolgt bei Folgeantrag oder Dauerverlängerung durch Zusendung eines aktualisierten Hologrammaufklebers.
WICHTIG: Enthält eine MinigolfCard keinen, oder einen veralteten Hologrammaufkleber ist die Karte abgelaufen und damit ungültig!

Hier finden Sie die verschiedenen Verträgen für Anlagenbetreiber mit weiteren Informationen:

[Vertrag Anlagenbereiber Soft]

[Vertrag Anlagenbereiber Premium]


Persönliche Daten:
Die DSA Deutsche Sportausweis GmbH ist lediglich Auftragnehmer im Sinne der Datenverarbeitung. Die Daten sind bei der DSA nach den aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt und werden nicht für Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergeleitet. Die Datenverarbeitung durch die DSA erfolgt ausschließlich nach Weisung des Deutschen Minigolfsport Verbandes für die im Rahmen der Kartenproduktion notwendigen Zwecke. Bei der Nutzung der Karte bei Partnern des Deutschen Sportausweises erfolgt die Inanspruchnahme der Vorteile ausschließlich über 16-stellige Nummer, mit der der Partner keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten ziehen kann. Durch diese Regelungen (Verarbeitung im Auftrag) ist bzgl. der MinigolfCard keine weitere Erklärung des Kunden bzgl. der Datenweitergabe erforderlich. Die Datenweitergabe zum Zwecke der Werbung durch Partner und Fördermitglieder kann der Kunde durch ein Kreuz auf dem Antragsformular erklären und jederzeit widerrufen.
Kontaktdaten für Rückfragen:
Deutscher Minigolfsport Verband, Geschäftsstelle, Tel.: 02241-9710527, info@minigolfsport.de

HIer gelangen Sie zum Fragenkatalog der F.A.Q.´s

 
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